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Kosten

Die Kosten für einen Wohnschulplatz (Internat und Schule) werden von verschiedenen Ämtern übernommen: An der Finanzierung sind das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB), das Volksschulamt (VSA) und das Bundesamt für Justiz (BJ) beteiligt.

Die Grundlage für eine Aufnahme an die Wohnschule Freienstein bildet die Kostenübernahmegarantie (KüG) des AJB. Die KüG wird durch die Eltern beantragt, oder stellvertretend durch den Vormund oder die Gemeinde oder den Beistand. Für die Sonderschule muss eine Kostengutsprache der Schulgemeinde vorliegen.

Ausserkantonalen Kindern verrechnet die Wohnschule Freienstein die Kosten vollumfänglich.

Elternbeitrag und Rechnungsstellung

Die Eltern entrichten gemäss Verordnung einen Verpflegungsbeitrag für ihre Kinder von CHF 25.- pro Tag. Diesen stellt ihnen die Wohnschule Freienstein in Rechnung.

Um ausserordentliche Anschaffungen oder Leistungsbezüge für Kinder zu gewährleisten, informiert die Wohnschule Freienstein die Eltern und bezieht sie mit ein. Wenn immer möglich finanzieren die Eltern diese Kosten selbst oder holen eine Kostengutsprache bei der Sozialbehörde oder an anderer Stelle ein.

Ausserordentliche Aufwendungen, welche der Wohnschule Freienstein für ein Kind anfallen, stellt sie den Eltern nach Aufwand in Rechnung.