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Erlebnispädagogik / Kurzkonzept


Zielsetzungen

  • Das ausserschulische, erlebnispädagogische Angebot steht der Wohnschule durchgängig zur Verfügung.
  • Es ist im Betrieb breit abgestützt, wird hauptsächlich von den Ressourcen des Internats gespeist und von der Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen genutzt.
  • Mindestens zwei Angebote bieten Raum für Projekte und Aktivitäten aus verschiedenen Bereichen (sportlich, musisch, kreativ usw.).
  • Den Teilnehmenden werden wichtige Erlebnis- und Lernfelder eröffnet und gemeinsame Erfolgserlebnisse werden in verbindlichem Rahmen ermöglicht.
  • Persönliche Entwicklung, soziale Kompetenzen und individuelle Fertigkeiten der Mitwirkenden werden auf lustvolle Weise gezielt gefördert und trainiert.

Organisation

Verantwortlichkeit: Für die Leitung der Steuergruppe sowie die auftragsgerechte, sichere Durchführung der Angebote ist die Internatsleitung verantwortlich.

Steuergruppe:

  • Die Steuergruppenmitglieder sorgen für die Entstehung und Entwicklung von Angeboten in den Wohngruppenteams.
  • Sie steuern und begleiten diese, unter Berücksichtigung der vorhandenen zeitlichen und personellen Ressourcen des Internates.
  • Sie sorgen für angemessene Beteiligung der Wohngruppenmitarbeitenden und leisten Motivationsarbeit bei den Kindern und Jugendlichen.
  • Zusammensetzung: Idealerweise setzt sich die „Steuergruppe Erlebnispädagogik“, nebst dem Internatsleiter, aus Gruppenleitenden bzw. ihren StellvertreterInnen zusammen, um Synergien (Gruppenleitersitzungen etc.) nutzen zu können und die Entscheidungsfähigkeit zu erhöhen. Eine Vertretung pro Wohngruppe muss gewährleistet sein.

Personelle Rahmenbedingungen für die Durchführung von Anlässen:

  • In der Regel werden Anlässe von mindestens zwei erwachsenen Personen organisiert und angeleitet (Ausnahmen bei Kleinprojekten möglich, Entscheid IL).
  • Verantwortlich für die praktische Durchführung eines Projektes/ eines Anlasses ist eine festangestellte, ausgebildete Person.

Verbindlichkeiten für Kinder und Jugendliche:

  • Alle Kinder und Jugendliche ohne aktive und verbindliche Freizeitaktivität, wie zum Beispiel Sportverein, Musikunterricht, Theatergruppe (o. vergleichbar), sind verpflichtet an mindestens einem internen erlebnispädagogischen Angebot teilzunehmen.
  • Alle Kinder und Jugendlichen mit einer wie oben beschriebenen Freizeitaktivität, dürfen die Angebote ebenfalls nutzen. Sobald sie sich dafür angemeldet haben ist auch ihre Teilnahme verpflichtend.
  • Die Abmeldung für einen Angebotsanlass muss durch eine Betreuungsperson bestätigt werden.
  • In den letzten sechs Monaten vor dem Austritt aus der Wohnschule, besteht keine Verpflichtung zur Nutzung der Angebote. Diese Zeit wird genutzt, um sinnvolle Freizeitbeschäftigungen in der Anschlusssituation zu organisieren.

Kommunikation:

  • Die Steuergruppenmitglieder gewährleisten laufend den Informationsfluss zwischen ihrem jeweiligen Team und der Steuergruppe.
  • Die Aufrechterhaltung des Informationsflusses zwischen Steuergruppe und Geschäftsleitung sowie zu den anderen Abteilungen obliegt dem Internatsleiter.
  • Der Geschäftsleiter ist für den Informationsfluss zum Stiftungsrat verantwortlich.
  • Die Geschäftsleitung sorgt für die nötigen Anpassungen im Rahmenkonzept.

Öffentlichkeitsarbeit:

Die Erlebnispädagogik der Wohnschule Freienstein hat nicht den Anspruch als herausragendes Aushängeschild/Label wahrgenommen zu werden. Sie bildet einen weiteren Bestandteil der breiten Angebotspalette unserer Einrichtung und wird gegen aussen angemessen dargestellt. Dies geschieht gegenüber Kanton und Gemeinden über das Rahmenkonzept. Für das Erreichen anderer Anspruchsgruppen bestehen innerhalb unseres Internetauftritts die nötigen Voraussetzungen (eigener Bereich unter Leistungen, Darstellung mit Bildern und Videos) und bieten sich Beiträge in den jeweiligen Jahresberichten an.

Weiterbildung:

  • Das Internat verfügt über mehrere Mitarbeitenden mit einer Zusatzausbildung in Erlebnispädagogik.
  • Für die Aneignung und Verbreitung von Spezialwissen greifen wir nach Möglichkeit auf den reichen Fundus unserer Mitarbeitenden zurück, welche bereit sind ihr Know-how weiterzugeben (Foren, Projekte etc.).
  • Über den Einbezug externer Referenten entscheidet die Geschäftsleitung.
  • Individuelle Weiterbildungsanträge werden auf dem gewohnten Weg möglichst frühzeitig eingeben.

Angebotsinhalte

Für die Entwicklung attraktiver Angebote sind Gestaltungsfreiräume wichtig, um auch auf aktuelle Themen und Bedürfnisse ausgerichtet werden zu können. Dabei wird unter anderem auch auf die Ausgewogenheit zwischen musisch-kreativen, sportlichen und naturbezogenen Themen und Bereiche Wert gelegt.
Beispielsweise könnten dies sein:

  • Zielgerichtete, themenzentrierte, erlebnispädagogische Angebote.
  • Zeitlich befristete sportliche Angebote mit Abschlussanlass.
  • Projekte die das Erleben von Natur und Umwelt ermöglichen und fördern.
  • Projekte im musisch-kreativen Bereich wie Theater, Musik, Gestaltung etc.

Diplome, Bestätigungen oder Auszeichnungen können zur zusätzlichen Gewichtung von erfolgreich absolvierten Angeboten eingesetzt werden und das individuelle Palmarès der Kinder und Jugendlichen ergänzen.

Wirtschaftlichkeit

Die Nutzung bestehender Ressourcen wird aktiv angestrebt:

  • Know-how der Mitarbeitenden: Der detaillierte „Ressourcenspiegel Mitarbeitende“ wird von den Wohngruppenteams aktualisiert und steht der internen Steuergruppe und der Geschäftsleitung zur Verfügung. Da auch Erstberufe, private Ressourcen und Tätigkeiten etc. darin aufgeführt sind, werden diese persönlichen Informationen nicht nach aussen kommuniziert.
  • Möglichkeiten in Natur und Umgebung
  • Anlagen und Freizeitmaterial der Wohnschule
  • Aktive Zusammenarbeit mit anderen Bereichen und Projekten wie Landwirtschaft, Projekt Umweltschulen, Jungenarbeit, Ladysclub, Partnerinstitutionen usw.

Finanzierung:

  • Nutzung bestehender Budgets für ausserschulische Belange (Freizeitgruppen, Anlässe, Gruppenkonten, Lager)
  • Über Kostenübernahmegesuche, den bestehenden Fond betreffend, entscheidet der Geschäftsführer.
  • Budgetanträge für grössere Projekte werden in der Geschäftsleitung geprüft und gegebenenfalls für das Folgejahr eingeplant.